In Mannheim liegt die Pflicht, die Gehwege zu reinigen beim Eigentümer und Besitzer (bzw. Mieter und Pächter) von Grundstücken. Dies ist in Mannheim über die Gehwegreinigungssatzung geregelt. Das bedeutet, dass Sie als Bürgerin oder Bürger vor ihrer eigenen Tür kehren müssen. Dies übernehmen von nun an wir für Sie.